(Update) Auch wenn die Hundefreiheit in der Normandie oft grenzenlos scheint: Es gibt Regeln. Am Strand, aber auch im Wald. So gilt vom 15. April bis 30. Juni auch in Frankreich eine Brut- und Setzzeit, in der der Hund an der Leine bleiben muss.
Klar: Lecker Rehlein hetzen geht gar nicht. Ansonsten haben Hunde aber relativ viel Freiheiten in Frankreich. Sie dürfen zwar nicht mehr alleine durch den Ort streunen (tun es meist aber trotzdem noch) und sollten in den Ortschaften an der Leine gelassen werden. Das wars dann aber auch schon, denn so zentralistisch wie Frankreich sonst organisiert ist, für das Gassigehen gibt es keine landeseinheitliche Regelung. Demnach dürft Ihr außerhalb der Ortschaften überall mit dem Hund laufen, auch ohne Leine, wo es nicht explizit verboten ist. So werden zum Beispiel bestimmte Strände in den Sommermonaten gesperrt. Oder es besteht Leinenpflicht am Strand. Auf diese Einschränkungen werdet Ihr in der Normandie in der Regel mit einem Schild hingewiesen – denn wie soll der Urlauber auch sonst darüber aufgeklärt werden, ob Hunde am Strand erlaubt sind oder nicht. Eine Übersicht findet Ihr bei den Hundestränden.
Getarnte Vögel am Strand – Le Gravelot à collier
Überall an den Stränden der Manche, aber auch im Calvados brütet zwischen den Steinen der Gravelot à collier, zu deutsch Seeregenpfeifer. In Deutschland gilt die Art bereits als vom Aussterben bedroht. Hauptgrund sind Störungen durch Touristen während der Brutzeit im Frühjahr. Denn: ihr seht die Vögel und ihre Nester zwischen den Steinen nur schwer. Die Eier werden dann beim unbedachten Gang entlang des Strandes einfach zertrampelt. Auch andere Bodenbrüter in den Dünen, am Strand oder in den Salzwiesen haben es angesichts der Touristenströme immer schwerer, ihre Bruten großzukriegen.
Seit 2020 findet Ihr deshalb an den Stränden der Normandie die nebenstehenden Hinweisschilder. Bitte achtet dann ganz besonders darauf, folgende Verhaltensregeln einzuhalten:
- Bewegt Euch auf markierten Wanderwegen
- Lauft nicht weiter, wenn der Strandabschnitt gesperrt und mit extra Schildern versehen ist!
- Nehmt Eure Hunde an die Leine (im trockenen Strandgebiet und in den Dünen, in der Gezeitenzone brüten keine Vögel)
- Haltet Abstand, wen Ihr Bodenbrüter bemerkt
- Entfernt Euch, wenn Ihr schreiende und scheinbar verletzte Vögel am Boden seht – manche Arten haben sich auf diese Technik verlegt, um Räuber vom Nest abzulenken und somit fernzuhalten
- Nehmt Müll und Hundekot mit.
Einschränkungen in Feld und Flur
In den Staatsforsten machen Euch in der Regel Schilder darauf aufmerksam, dass der Hund an der Leine bleiben muss. Auch in bestimmten Schutzzonen wie zum Beispiel auf dem kleinen Wanderweg im Vogelreservat "Observatoire Reserve Beauguillot" herrscht Leinenpflicht. Selbst wenn Euer Hund null Interesse an Wild und an Vögeln zeigt, lasst bitte die Leine dran! Der Wildhüter kann nicht wissen, dass Euer Hund keinen Jagdtrieb hat, Euer Hund könnte Spaziergänger stören oder belästigen. Und in Vogelschutzgebieten ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Fellnase beim Umherschnüffeln Bodenbrüter nachhaltig stört. Und irgendwann ist dieser schöne Weg für alle Hunde tabu. In strenge Schutzzonen, wie zum Beispiel rund um das "Maison du Parc" in Saint-Côme-du-Mont oder ins "Réserve Naturelle de la Mare de Vauville", darf der Hund nicht mit! Bitte haltet Euch daran. Und wenn nicht, schreibt wenigstens nicht stolz in Eurem Blog über den Verstoss – es fällt auf uns alle zurück. Noch bleibt doch wirklich genügend Platz überall, wo Ihr mit Eurem Hund wandern und die Natur genießen könnt.
Der Hund im Wald
Normalerweise darf Euer Hund außerhalb der Ortschaften überall laufen, solange er unter Kontrolle bleibt und nicht umherstreunt. Umherstreunen meint nach dem französischen Gesetz: Sich nicht weiter als 100 Meter von seinem Herrchen oder Frauchen entfernt. Keine Angst – es kommen keine Jäger und Wildhüter zum Nachmessen, aber die Richtung sollte klar sein: Ein Hund, der mal kurz ins Unterholz rennt und dort die Fährte des Hasen aufnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Über diese Regelung hinaus sollte Rücksichtnahme auf tierische Waldbewohner und menschliche Waldnutzer selbstverständlich sein. Radfahrer und Jogger sind sehr glücklich und höflich, wenn der Hund am Wegesrand absitzt, anstatt ein lustiges Wettrennen zu veranstalten und bedanken sich mit einem kurzen "Merci".
Die meisten französischen Hundehalter:innen lassen ihre Hunde übrigens im ländlichen Raum fast überall frei laufen (leider auch die etwas weniger gut erzogenen und abrufbaren).
Die Brut- und Setzzeit in Frankreich
Zum Schutz der Vögel und Säugetiere gilt auch in der Normandie, wie in ganz Frankreich, eine Brut- und Setzzeit. Sie dauert vom 15. April bis zum 30. Juni. In dieser Zeit muss der Hund beim Waldspaziergang an der Leine bleiben! Zudem dürft Ihr die Waldwege nicht verlassen. Verstösse – übrigens auch gegen das Nichtstreunen im Wald – werden mit einer Geldbusse von 135 Euro belegt. Pro Hund!
Hinweis: Der Artikel ging am 9. April 2018 das erste Mal online. Überarbeitet und ergänzt am 19. April 2022.
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